Fragen und Antworten
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema Vaillant Kundendienst und Verträge.
Muss ein fossiler Wärmeerzeuger bzw. Gas-Gerät gewartet bzw. serviciert werden?
Als Mieterin bzw. Mieter ist die Thermenwartung im österreichischen Mietrechtsgesetz und der ÖVGW Richtlinie GK71 (Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen) festgelegt und damit Pflicht. Das heißt: Wer in einer Mietwohnung mit Gastherme lebt, muss diese regelmäßig überprüfen lassen. Das gilt auch ausnahmslos – also auch für Kurzzeit-Mietverhältnisse. Die Kosten für das Thermenservice trägt dabei immer die Mieterin beziehungsweise der Mieter.
Ist eine Gasanlage kaputt und muss diese repariert oder ausgetauscht werden. Dann muss die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten tragen: Das gilt aber nur dann, wenn die Mieterin bzw. der Mieter innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine Wartung an der Gastherme veranlasst hat und diese nachweisen kann.
Prinzipiell empfehlen sowohl Vaillant als auch die Innung der Installateure in jedem Fall eine regelmäßige Wartung von fossilen Wärmeerzeugern. Der Grund: Nur ein regelmäßig vom Fachmann gewartetes Gasgerät ist betriebssicher und effizient, spart Ressourcen und Geld, schont durch einen geringeren CO2-Ausstoß die Umwelt und sichert eine zuverlässig funktionierende Heizung in der kalten Jahreszeit.
Was genau wird bei einer Thermenwartung durchgeführt?
Je nach Type beinhaltet eine Gas-Thermen-Wartung folgende Maßnahmen:
* Vaillant-Gerät und Zubehör auf einwandfreie Funktion und Montage überprüfen
* Abgasführung und Befestigung prüfen
* Internes Ausdehnungsgefäß überprüfen, ggf. nachfüllen
* Brenner ausbauen und reinigen
* Primärwärmetauscher reinigen
* Kondensatleitung reinigen
* Siphon reinigen
* Zünd- und Ionisationselektrode reinigen ggf. erneuern
* Brennerdichtung austauschen
* Heizungsanlage auffüllen
* Sicherheitsventil: Sichtprüfung auf Dichtheit und Ansprechdruck
* Verschmutzungen am Gerät und in der Unterdruck-Kammer reinigen
* Dichtheit der Brennkammer prüfen
* Kontrolle der Gasabsperreinrichtung und aller gasführenden Teile im Gerät auf äußere Dichtheit
* Zündsicherung prüfen
* Verbrennungsgüte (CO2, CO) messen
* Elektrische Sicherheitsüberprüfung lt. ÖVE 8701 durchführen
* Einstellungen der Regelung prüfen ggf. erklären
Was ist die „Abgasmessung“ und kann diese auch im Zuge eines Servicevertrages durchgeführt werden?
Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand von Feuerstätten. Prüfpflichtig sind z.B. Durchlauferhitzer, Heiztherme oder Heizkessel (ausgenommen reine Raumheizer). Bei der Überprüfung – z.B. durch den Vaillant Werkskundendienst oder einen Rauchfangkehrer – wird eruiert, ob diese energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt sind. Gut gewartete Feuerstätten verbrauchen immerhin bis zu 10% weniger Energie und produzieren wesentlich weniger Schadstoffe.
Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen, kann die regelmäßige Abgasmessung zu einem Service-Vertrag oder einer Einzelwartung dazugebucht werden. Bitte kontaktieren Sie uns für mehr Informationen hierzu.
Das genaue Intervall der Abgasmessung ist in den Landesgesetzen und -verordnungen Ihres Bundeslandes festgeschrieben.
Kärnten: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=11&detail=653
Niederösterreich: https://www.rauchfangkehrer.org/abgasmessung.html
Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20UWD%20Abt_AUWR/AUWR_Infoblatt_rechtlicheGrundlagen_OoeLuftREnTG.pdf
Salzburg: https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/heizungsanlagen-ueberpruefung.aspx
Steiermark: https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/12682242/DE/
Tirol: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000565
Wien: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/feuerpolizei/ueberpruefung-heizungsanlagen.html
Was bedeuten/beinhalten die Leistungen „Fernbetreuung“ und „365 Tage-Anlagenmonitoring“?
Verfügt ein fossiler Wärmeerzeuger über eine Internetverbindung kann ein tägliches Monitoring der wichtigsten Funktionen und Geräte-Komponenten (Verbrennung, Gas- und Wasserdruck, Gebläse, Wasserpumpen, Druckausdehnungsgefäß) stattfinden. Zusätzlich werden auch allgemeine Effizienz- und Leistungs-Parameter sowie Komfortparameter wie Raumtemperatur und Raumfeuchte überprüft.
Wie oft sollte eine Gastherme oder ein Ölkessel gewartet werden?
Die meisten Verordnungen, Normen und Gesetze referenzieren auf die Herstellerempfehlungen. Dies ist im Falle eines Vaillant-Produktes einmal jährlich oder bei Verwendung eines zertifizierten Fern-Monitoringsystem 2 Jahre bei Neugeräten.
Wie viel kostet die Wartung einer Gastherme oder eines Ölkessels?
Prinzipiell sind alle Wartungsarbeiten in den Serviceverträgen von Vaillant inklusive. Für eine genaue Preisauskunft passend zu Ihrem Produkt, bitte auf „Jetzt bestellen“ klicken. Nach Eingabe der Geräte-Seriennummer werden Ihnen alle kompatiblen Service-Pakete inkl. Preis angezeigt.
Um den Einzelwartungspreis ohne Service-Vertrag zu erfahren bitten wir Sie mittels Kontaktformular mit uns in Kontakt zu treten.
Wer muss bei einer Mietwohnung für die Gasthermen-Wartung bezahlen?
Seit 2015 müssen Vermieter und Vermieterinnen für Reparaturen oder Austausch von Gasthermen aufkommen, wenn jene entsprechend den Herstellerangaben gewartet wurden.
Für die regelmäßige Wartung ist die mietende Person verantwortlich und hat auch die Kosten dafür zu tragen.
Je nach vertraglicher Mietsituation kann diese Wartungsverpflichtung aber anders geregelt sein. Daher empfehlen wir diesbezüglich in ihrem Mietvertrag nachzulesen.