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Vaillant Wärmepumpen Cashback sichern

Jetzt sanieren zahlt sich doppelt aus!

Entscheiden Sie sich für eine zukunftssichere Wärmepumpe und Sie erhalten bis zu € 400,- Vaillant Wärmepumpen Cashback - Gültig bis 30.06.2025.

Cashback sichern & Installateur vermitteln

Vaillant Cashback

Jetzt bis zu € 400 Vaillant Cashback sichern!


1. Vaillant vermittelt einen qualifizierten Fachpartner

2. Individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen

3. Unverbindlich & kostenlos beraten lassen

4. Bei Kauf bis zu € 400,- Wärmepumpen Cashback sichern

Vaillant Cashback Bonus für Wärmepumpe & Photovoltaik

Bis zu € 400,- Cashback sichern!

Geben Sie Ihre Daten in das untenstehende Formular ein und ein Fachhandwerker wird sich bei Ihnen melden, um Sie kostenfrei und unverbindlich zu beraten.

  • Gutschein: Ihren personalisierten Cashback-Gutschein erhalten Sie automatisch per E-Mail zugestellt.
  • Rechnung:
    • Kopie der Installateur-Rechnung für die der Cashback Bonus angerechnet wird (Ausstellungsdatum ab 25.06.2024 bis 30.06.2025).
    • Kopie der Rechnung der Montagedienstleistung aus dem Jahr 2024 inkl. Angabe des Modells sowie Datum des Kaufs und Name des Installateurbetriebes.

Senden Sie die genannten Unterlagen:

  • per Post an: Vaillant Group Austria GmbH, Clemens-Holzmeister-Str. 6, 1100 Wien, Kennwort „Vaillant Cashback Bonus“ oder
  • per E-mail an: modernisierung@vaillant.at

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von der Vaillant Group Austria GmbH eine Gutschrift von bis zu € 400,–¹ inkl. Mwst. auf das angegebene Bankkonto.


¹ Dieser Vaillant Cashback Bonus ist nicht gültig in Verbindung mit anderen Vaillant Aktionen (Förderausgleich). Diese Aktion gilt ausschließlich für Privatkunden, die ein Heizgerät besitzen und bezieht sich ausnahmslos auf Vaillant Geräte, die von der Vaillant Group Austria GmbH in Verkehr gebracht sowie von einem konzessionierten Installateur installiert wurden. Unvollständige Belege und unleserliche Scans können nicht anerkannt werden. Pro Gerät kann nur einmal eingereicht werden. Postanweisungen können nicht durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Die Unterlagen müssen bis einschließlich 31.07.2025 per Post oder E-Mail eintreffen.

Hinweis


Der Vaillant Wärmepumpe Cashback Bonus gilt für Sanierungs- sowie Neubauprojekte.

Cashback sichern & Installateur vermitteln:

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Ihre Kontaktdaten

Geben Sie uns die Adresse bekannt, an der Ihr neues Heizsystem installiert werden soll.
Geben Sie einen ungefähren Zeitpunkt an, an dem Sie Ihr neues Heizsystem installieren möchten.
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Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung:

Tel.: +43 57050 - 2197

E-Mail: interessenten@vaillant.at


** Informationen zum Widerruf

Der Widerruf ist schriftlich zu richten an

Vaillant Group Austria GmbH

Clemens-Holzmeister-Straße 6

1100 Wien

oder per E-Mail an datenschutz@vaillant.at

WICHTIGE MITTEILUNG ZUR STAATLICHEN FÖRDERUNG

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.

Wenn Sie sich bereits registriert haben, haben Sie zwölf Monate Zeit um die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und den Antrag einzureichen! Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.

Die aktuelle Rechtslage und die Förderprogramme

Österreich hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Einen wesentlichen Bestandteil zum Erreichen dieser Zielsetzung stellt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) . Dieses legt den Ausstieg aus fossilen Heizungen bis ins Jahr 2040 fest. Zum derzeitigen Zeitpunkt heizen noch etwa 11.000 Haushalte in Österreich mit Kohle, rund 550.000 Haushalte mit Öl und rund eine Million Haushalte mit Gas.

Raus aus Öl und Gas

Um Haushalte beim Heizungstausch finanziell zu unterstützen, wurde vom Bund die Initiative „Raus aus Öl und Gas“ ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren, wurde die Sanierungsoffensive um weitere zwei Jahre verlängert und die Förderhöhen nochmals gesteigert. Damit gibt es aktuell mehr Förderung denn je und die österreichische Regierung übernimmt bis zu 75% der Kosten für den Heizungstausch. Förderungsfähige Kosten umfassen hierbei etwa die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Zusätzlich fallen auch die Demontage und Entsorgung des alten Heizungssystem unter die förderungsfähigen Kosten.

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme (Wärmepumpe auf Wärmepumpe)

Im Kampf gegen den Klimawandel werden zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen seit 1. Juli 2024 nun auch Fördermittel für den Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems für Private zur Verfügung gestellt.

Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf eine neue Wärmepumpe, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. Die dafür vorgesehene Bundesförderung wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung eines möglichen Solarbonus berechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Registrierung erfolgt unter: www.tausch-erneuerbare.at und es können baureife bzw. bereits umgesetzte Projekte registriert werden.

Die Förderung beantragen - Der Ablauf

Planen Sie Ihr gewähltes Heizungssystem mit einem qualifizierten Installateurbetrieb in Ihrer Nähe. Sollten Sie einen Installateur benötigen, können wir Ihnen gerne einen vermitteln. Geben Sie hierfür einfach Ihre Daten in das untenstehende Formular ein.

Registrieren Sie Ihr baureifes oder seit 01.01.2023 bereits umgesetztes Projekt. Für die Registrierung benötigen Sie Angaben zur Antrag stellenden Person (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zum neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems, Kosten und Leistung in kW).

Die Antragstellung muss spätestens 52 Wochen (12 Monate) nach der erfolgten Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungs-protokoll/Energieausweis/Gesamtsanierungskonzept) sind hier online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Rechnungen müssen auf die Antragstellerin bzw. auf den Antragsteller ausgestellt und von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller bezahlt worden sein.

Die Förderung „Raus aus Öl und Gas“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich, die überwiegend privat genutzt wird. Die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss demnach mehr als 50% der Gesamtfläche einnehmen. Der Antragsteller muss jene Person sein, die auch an der Adresse gemeldet ist.

Pro neuem Heizungssystem kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Dies gilt auch für Zweifamilienhäuser. Für größere Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Reihenhäuser, die mit einer Zentralheizung ausgestattet werden, gelten besondere Kriterien („Raus aus Öl und Gas“ für Private – Mehrgeschoßiger Wohnbau und Reihenhausanlagen)

Für welche Heizungen gilt die Förderung?

Gefördert wird der Umstieg von einem fossilen auf ein klimafreundliches Heizungssystem. In Haushalten in denen kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich ist, wird der Tausch auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Seit Mitte des Jahres 2024 wird auch der Umstieg eines erneuerbaren Heizungssystems, das mindestens 15 Jahre alt ist, auf eine neue Wärmepumpe gefördert.

ACHTUNG: Im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe entfällt der Vorrang für Fernwärme sowohl beim Tausch eines fossilen als auch beim Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems. Das Alter der bestehenden regnerativen Anlage ist nicht relevant.

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Wärmepumpe förderungsfähig:

  • Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
  • Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP größer gleich 1.500 wird die errechnete Förderung um 20% reduziert.
  • Wärmepumpen werden immer effizienter. Daher wurde die maximale Vorlauftemperatur im Gegensatz zum Vorjahr auf 55°C gesenkt.

Gemäß dieser Kriterien sind alle unsere Wärmepumpen förderungsfähig. Einen Überblick über alle unsere Geräte finden Sie hier.

Die aroTHERM plus hat einen GWP unter 1.500, wodurch die errechnete Förderung nicht reduziert wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit welchen Förderhöhen kann ich rechnen?

Bundesförderung
Luft-Wasser WärmepumpeEUR 16.000,-*
Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-WärmepumpeEUR 23.000,-*

Welche Zuschlagsmöglichkeiten gibt es?

Abgesehen von der Förderung, gibt es auch bestimmte Zuschlagsmöglichkeiten, die man erhalten kann. Bei Anschaffung einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser Wärmepumpe kann eine Bohrung notwendig sein, die relativ kostspielig ist. Bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser Wärmepumpe oder Sole-Wasser Wärmepumpe kann man sich in diesem Fall beispielsweise einen Bohrbonus von EUR 5.000,- sichern.

Alle Zuschlagsmöglichkeiten finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Zuschlagsmöglichkeiten
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-WärmepumpeEUR 5.000,-*
Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-WärmeverteilsystemEUR 4.000,-*
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems EUR 2.500,-*

*: Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt. Die oben angeführten Beträge sind Maximalbeträge, die abhängig von den jeweiligen Fördersituation des Antragstellers sind.

Sie möchten von bis zu 75 % Förderung profitieren und zusätzlich 400 € Cashback sichern?

Förderungen in Wien

Neben der Förderung vom Bund von bis zu 75%, fördert auch die Stadt Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger. Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden. Zusätzlich kann ein Bohrbonus von maximal EUR 4.000,- gewährt werden. Details finden Sie auf wien.gv.at.

Wussten Sie...?

...dass Sie die Kosten für Ihren Heizungstausch als "Öko-Sonderausgabenpauschale" auch von der Steuer absetzen können? Über fünf Jahre verteilt können Sie die Kosten als Sonderausgaben mit EUR 400,- pro Jahr geltend machen. Das ergibt eine weitere Ersparnis von EUR 2.000,-. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vorherige Auszahlung einer Bundesförderung erhalten haben. Die Bestätigung dafür wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, so dass jegliche Beträge automatisch berücksichtigt werden.

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