Folgende Förderprogramme bestehen derzeit:
Für welche Heizungen gilt die Förderung?
Gefördert wird der Umstieg von einem fossilen Heizungssystem auf eine klimafreundliche Wärmepumpe in Haushalten in denen kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich ist.
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Wärmepumpe förderungsfähig:
- Die Anschlussmöglichkeit an Nah-/Fernwärme ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.
- Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Das eingesetzte Kältemittel darf den GWP-Wert von 150 nicht überschreiten.
- Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C betragen.
- Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.
Gemäß dieser Kriterien sind die aroTHERM plus /6 sowie die neue aroTHERM plus /8.1 in Schwarzgrau förderbar.
Wie hoch ist die Förderung?
Mit welchen Förderhöhen kann ich rechnen?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Die Förderungshöhe wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge errechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Die Zuschlagsmöglichkeit für die thermische Solaranlage ist nur dann gegeben, wenn gleichzeitig der Einbau eines förderungsfähigen Heizungssystem erfolgt ist.
Bundesförderung | max. Förderung |
---|---|
Luft-Wasser Wärmepumpe | EUR 7.500,- |
Zuschlagsmöglichkeiten | |
Bonus Thermische Solaranlage | EUR 2.500,- |
Landesförderungen und Fördergeldservice
Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es in Österreich auch Förderungen der Länder und Gemeinden. Um den Überblick zu behalten bzw. die möglichst hohen Fördergelder zu erhalten, bieten wir unser kostenloses Vaillant Fördergeld-Service an.
Wussten Sie...?
...dass Sie die Kosten für Ihren Heizungstausch als "Öko-Sonderausgabenpauschale" auch von der Steuer absetzen können? Über fünf Jahre verteilt können Sie die Kosten als Sonderausgaben mit EUR 400,- pro Jahr geltend machen. Das ergibt eine weitere Ersparnis von EUR 2.000,-. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vorherige Auszahlung einer Bundesförderung erhalten haben. Die Bestätigung dafür wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, so dass jegliche Beträge automatisch berücksichtigt werden.
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